Allgemeine Geschäftsbedingungen
TrustFort IT Consulting GmbH, Mies-van-der-Rohe-Straße 6, 80807 München
Stand: 24.07.2026
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmerbezug
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der TrustFort IT Consulting GmbH („wir", „TrustFort") und ihren Kunden über IT-Beratungs-, IT-Dienstleistungs- und Implementierungsleistungen – einschließlich der unter der Marke erpfix angebotenen Leistungen.
(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
§ 2 Leistungen
(1) Inhalt und Umfang unserer Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. im Vertrag.
(2) Beratungsleistungen erbringen wir mit der Sorgfalt eines fachkundigen IT-Dienstleisters. Ein bestimmter Erfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart ist; für Festpreis-Pakete gilt Teil B.
(3) Wir dürfen zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte einsetzen; für deren Leistung stehen wir wie für eigene ein.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Darstellungen unserer Leistungen auf Websites oder in anderen Medien sind unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde ein von uns übermitteltes Angebots- oder Vertragsdokument annimmt bzw. unterzeichnet – das ist sein verbindliches Angebot – und wir dieses durch Gegenzeichnung, Auftragsbestätigung in Textform oder Aufnahme der Leistung annehmen. Elektronische Signatur genügt.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) IT-Projekte gelingen nur mit richtiger und rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden. Vereinbarte Mitwirkungsleistungen sind daher vertragliche Hauptleistungspflichten des Kunden.
(2) Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge und Daten unentgeltlich, vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
(3) Verzögerungen und Mehraufwand infolge verletzter Mitwirkung gehen nicht zu unseren Lasten; Mehraufwand dürfen wir zu den vereinbarten, sonst zu unseren üblichen Sätzen berechnen.
§ 5 Vergütung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Wir stellen Rechnungen elektronisch.
(3) Reisekosten für vereinbarte Vor-Ort-Leistungen trägt der Kunde, soweit im Angebot nichts anderes steht.
§ 6 Datensicherung
Der Kunde ist zur täglichen Sicherung seiner Daten verpflichtet; vor risikoträchtigen Maßnahmen auf unsere Anforderung auch untertägig. Unsere Haftung bei Datenverlust ist auf die Kosten begrenzt, die auch bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den Kunden entstanden wären.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, schützen sie vor unberechtigter Kenntnisnahme, nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung und machen sie nur solchen Personen zugänglich, die sie hierfür benötigen und gleichwertig zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Diese Pflichten überdauern das Vertragsende. Eine weitergehende Vertraulichkeitsvereinbarung geht diesen Regelungen vor.
§ 8 Laufzeit und Kündigung bei Dauerleistungen
Dauerleistungen (z. B. Wartungs- und Betreuungspakete) laufen auf unbestimmte Zeit und sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 9 Nutzungsrechte
An Unterlagen, Konzepten und Arbeitsergebnissen, die wir im Rahmen des Vertrags übergeben, erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der darauf entfallenden Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke. Urheberrechte bleiben bei uns bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
§ 10 Gewährleistung
(1) Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Wir sind zu einer der Komplexität des Mangels angemessenen Anzahl von Nachbesserungen berechtigt. Können wir einen Mangel nicht beseitigen, dürfen wir dem Kunden eine Fehlerumgehung aufzeigen; ist diese zumutbar (Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt), gilt sie als Nacherfüllung. Das Minderungsrecht des Kunden bleibt unberührt.
(3) Mängelansprüche verjähren – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 11 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (auch unserer Erfüllungsgehilfen), für Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang übernommener Garantien.
(2) Im Übrigen haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach Inhalt und Zweck gerade gewähren soll, sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Diese Haftungsbeschränkung begründet keine Umkehr der Beweislast.
(4) Schadensersatzansprüche verjähren – außer bei Vorsatz, Arglist und übernommenen Garantien – innerhalb von 24 Monaten nach Entstehung und Kenntnis des Anspruchs.
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (von außen kommende, auch bei vernünftiger Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse wie Naturereignisse, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen) befreien uns für ihre Dauer und in ihrem Umfang von den Leistungspflichten und den Kunden entsprechend von der Vergütungspflicht. Wir informieren den Kunden unverzüglich. Dauert die Störung länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag kündigen, wenn ihr die Fortsetzung nicht zumutbar ist; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand München; wir dürfen den Kunden auch an seinem Sitz verklagen.
Teil B – Besondere Bedingungen für Festpreis-Pakete (erpfix)
§ 14 Geltung
Dieser Teil gilt ergänzend, wenn ein Festpreis-Paket (z. B. erpfix Handel, erpfix Fertigung) beauftragt wird.
§ 15 Leistungsumfang
(1) Geschuldet ist die Bereitstellung des im Vertrag beschriebenen Systems zum Festpreis: Einrichtung der beauftragten Module auf Basis der Standardfunktionalität der eingesetzten Software sowie Übergabe der Datenübernahme-Vorlagen („Bereitstellung"). Schulung, Unterstützung der Datenübernahme und Go-live-Begleitung erbringen wir als Dienstleistungen im vereinbarten Umfang.
(2) Nicht Teil des Pakets sind insbesondere individuelle Programmierung, Schnittstellen zu Drittsystemen und Altdaten-Archivierung; diese können gesondert beauftragt werden.
§ 16 Bereitstellung, Prüfung, Abnahme
(1) Die Bereitstellung zeigen wir dem Kunden in Textform an (Fertigstellungsanzeige).
(2) Der Kunde prüft die Bereitstellung innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Anzeige. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(3) Die Bereitstellung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb der Frist wesentliche Mängel in Textform rügt oder wenn er das System produktiv nutzt.
§ 17 Zahlungsplan
(1) Soweit im Vertrag nichts anderes steht, gilt: 20 % des Festpreises bei Auftragserteilung, 30 % bei Bereitstellung, 50 % bei Go-live, spätestens jedoch 30 Tage nach Bereitstellung.
(2) Der Projektbeginn („Tag 0") setzt den Eingang der ersten Rate voraus. Die Fälligkeit der Schlussrate hängt nicht davon ab, ob der Kunde seine Mitwirkung – insbesondere die Datenlieferung – erbracht hat.
(3) Administrative Zugangsdaten übergeben wir mit vollständiger Zahlung des Festpreises.
§ 18 Mitwirkung und Datenübernahme
(1) Die Mitwirkung des Kunden – insbesondere die vollständige, richtige und rechtzeitige Lieferung seiner Daten über die bereitgestellten Vorlagen und Werkzeuge – ist vertragliche Hauptleistungspflicht.
(2) Zeitangaben zum Go-live sind Planwerte; sie setzen übernahmefähige Daten voraus. Unsere Lieferzeit für die Bereitstellung bleibt davon unberührt.
§ 19 Abgrenzung zur Standardsoftware
Die Eigenschaften der eingesetzten Standardsoftware und der Software Dritter sind nicht Gegenstand unserer Leistung und unserer Gewährleistung; für sie gelten die Bedingungen und das Gewährleistungsregime der jeweiligen Hersteller. Unsere Gewährleistung bezieht sich auf die vertragsgemäße Einrichtung.
§ 20 erpfix App
Zur Projektabwicklung stellen wir eine Erweiterung im System des Kunden bereit (Projektübersicht, Vorlagen, Datenprüfung, Dokumente). Der Kunde erhält daran für die Dauer des Projekts und einer anschließenden Betreuung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Nach Vertragsende dürfen wir die Erweiterung deaktivieren; die Daten des Kunden verbleiben bei ihm.
§ 21 Lizenzen Dritter
Software-Lizenzen Dritter (insbesondere Microsoft, Continia) vermitteln bzw. verkaufen wir zu den jeweils gültigen Konditionen und Nutzungsbedingungen der Hersteller weiter; diese gelten unmittelbar im Verhältnis Hersteller–Kunde. Laufende Lizenzkosten sind nicht Teil des Festpreises.
§ 22 Stundenpakete
Vorab erworbene Stundenpakete können für Beratung und Anpassungen eingesetzt werden. Sie sind ab Kauf zwölf Monate gültig; der Guthabenstand ist für den Kunden jederzeit einsehbar.
§ 23 erpfix Care
erpfix Care ist ein Dauerleistungspaket (Health Checks, Update-Prüfung, Monitoring) mit monatlicher Abrechnung; es ist monatlich zum Monatsende kündbar (§ 8).
§ 24 Referenznennung bei Pilotkonditionen
Ist ein Pilotpreis vereinbart, gestattet der Kunde die Nennung als Referenz (Name, Logo, Kurzbeschreibung des Projekts) und wirkt an einer Case Study sowie strukturiertem Feedback mit. Die Gestattung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.
§ 25 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Textform.